Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Inhaber und Betreiber

 
Medieninhaber:
WOF GmbH – LAG Lipizzanerheimat
Conrad v. Hötzendorfstraße 14
8570 Voitsberg, Österreich
T 03142-20 977, 0664 1021840
leader@lipizzanerheimat.at, www.lipizzanerheimat.at
office@lipizzanerheimat-marktplatz.at, www.lipizzanerheimat-marktplatz.at
 
Betreiber:
Limonade Brantl GmbH
8580 Köflach, Brantl-Strasse 1
T 03144/3384
F DW -6
E shop@lipizzanerheimat-marktplatz.at
www.lipizzanerheimat-marktplatz.at
 
 

§ 1 Geltungsbereich

 
(1) Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) gelten in der am Tag der Bestellung gültigen Fassung für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Limonade Brantl GmbH und ihren Kunden.

(2) Mit der Abgabe seiner Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden und ist an sie gebunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften (insbesondere den Bestimmungen des KSchG) ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam.
 
 

§ 2 Vertragsschluss

 
(1) Alle Angebote der Limonade Brantl GmbH sind unverbindlich, freibleibend und als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, selbst ein Angebot zu legen.

(2) Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung durch die Limonade Brantl GmbH zustande, und zwar entweder durch Absendung einer Auftragsbestätigung elektronisch oder postalisch oder unmittelbar durch Absendung der bestellten Ware.
 
 

§ 3 Lieferungen, Rücktritt vom Vertrag, Gewährleistung

 
(1) Die Annahme von Bestellungen erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten.

(2) Die Ausführung der Bestellung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs, wobei sich die Limonade Brantl GmbH vorbehält, in besonders dringenden Fällen Abweichungenvorzunehmen. Die Limonade Brantl GmbH behält sich somit vor, bei Überzeichnung eines Produktes den Bestellern auch geringere Mengen zuzuteilen.

(3) Die Angabe über Lieferfristen ist unverbindlich.

(4) Etwaige Terminüberschneidungen rechtfertigen keine Schadensersatzansprüche.

(5) Betriebsstörungen und von der Limonade Brantl GmbH nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten entbinden die Limonade Brantl GmbH von der Verpflichtung zur Lieferung, berechtigen den Kunden aber nicht, von dem Vertrag zurückzutreten. Zu den von der Limonade Brantl GmbH nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere: Schwierigkeiten beim Bezug der Ware oder Vormaterialien von Dritten, bei Subskriptionen die verspätete Freigabe der Waren durch den Lieferanten, Betriebsstörungen (auch von Lieferanten), Verkehrsstörungen, Aussperrungen uns Streiks, alle Fälle höherer Gewalt, sämtliche Beschränkungen im Zusammenhang mit einer Pandemie/Seuche.

(6) Die Limonade Brantl GmbH ist in den in §3(5) genannten Fällen berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist dagegen ein von der Limonade Brantl GmbH zu vertretender Lieferverzug trotzt schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier (4) Wochen.

(7) Die Lieferung erfolgt zu geschäftsüblichen Zeiten. Für Lieferungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten ist die Limonade Brantl GmbH berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen.

(8) Die Waren werden in einwandfreiem Zustand geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Ware, sowie der Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich beim Empfang geltend zu machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels direkt bei Limonade Brantl GmbH vorzutragen. Nach Ablauf von 7 Tagen nach der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen.

(9) Die Limonade Brantl GmbH ersetzt nur solche Schäden, die nachweislich durch ihr verschulden entstanden sind. Ansprüche aus Folgeschäden sind ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle gelieferten Getränke kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert werden müssen. Falsche Behandlung und Lagerung durch den Kunden gehen nicht zu Lasten der Limonade Brantl GmbH.

(10) Nach Verkostung, Konsumation oder begonnener Ver- oder Bearbeitung der Ware ist jede Gewährleitung ausgeschlossen. Auch Abverkaufsware und stark aktionierte Ware ist von der Gewährleistung und vom Umtausch ausgeschlossen.

(11) Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Fakturenwert der gelieferten und mangelhaften Ware begrenzt.

(12) Erklärt der Kunde, am Vertrag nicht festhalten zu wollen und stimmt die Limonade Brantl GmbH dem schriftlich zu, so hat Limonade Brantl GmbH jedenfalls Anspruch auf 25% des Kaufpreises (Stornogebühr).

(13) LEERGUT: Es wird grundsätzlich so viel Leergut mitgenommen wie bestellt wurde. Möglich ist bei der Bestellung bekannt zu geben, dass mehr Leergut vorhanden ist. Limonade
Brantl GmbH ist nicht verpflichtet, fremdes Leergut, das nicht von der Firma Limonade Brantl GmbH geliefert wurde, mitzunehmen.
 
 

§ 4 Zahlungen

 
(1) Alle Lieferungen erfolgen nach der jeweils gültigen Preisliste und nur auf feste Rechnung. Kommissionsgeschäfte werden nicht ausgeführt.

(2) Der Kaufpreis ist spätestens bei der Lieferung der Ware fällig und sofort in bar zu begleichen, sofern eine andere Zahlungsweise nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

(3) Bei Zahlungen durch Scheck oder Bankeinzug gilt die Zahlung mit dem Zeitpunkt der Gutschrift als erfolgt.

(4) Bei Zahlungsverzug ist die Limonade Brantl GmbH berechtigt Mahngebühren, Kosten der außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen und Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens aber 9,2 Prozentpunkte (gesetzliche Verzugszinssatz für Unternehmergeschäfte) über dem Basiszinssatzes zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Soweit sich der Käufer im Verzug befindet, ist die Limonade Brantl GmbH berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, seine Zahlungen zunächst zur Tilgung des eingetreten Verzugsschadens und erst danach zur Tilgung der jeweils ältesten Schuld zu verwenden. Der Käufer ist seinerseits zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung – auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden – nur dann berechtigt, wenn die Limonade Brantl GmbH dieser ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

(6) Hat sich die Kreditwürdigkeit eines Kunden verschlechtert, so ist die Limonade Brantl GmbH berechtigt, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder die Lieferung einzustellen, auch wenn bereits längere, regelmäßige Geschäftsbeziehungen bestehen.

(7) Die Firma Limonade Brantl GmbH behält sich ausdrücklich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises sowie sonstiger gegenüber dem Kunden bestehender Forderungen vor. In jedem Fall des Zahlungsverzuges ist die Limonade Brantl GmbH berechtigt, die in ihrem Vorbehaltseigentum stehende Ware in ihren Besitz zu nehmen. Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes über die Ware zu verfügen. Es gilt als vereinbart, dass alle sich aus dieser Verfügung ergebenden Ansprüche im Augenblick des Entstehens einschließlich aller Sicherungsrechte als an uns abgetreten gelten.

(8) Eine Verpfändung und Sicherungsübereignung der von uns gelieferten Waren und Gegenstände ist nicht statthaft. Der Kunde hat im Falle einer Inanspruchnahme der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware durch Dritte der Limonade Brantl GmbH unverzüglich Mitzuteilen und alle zur Freigabe notwendigen Maßnahmen einzuleiten.
 
 

§ 5 Gebindeeinheiten

 
(1) Die Gebindeeinheiten – das sind Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer und CO2- Flaschen – werden dem Kunden entsprechend der §§ 971 ff ABGB und §§ 983 ff ABGB nurleihweise zum bestimmungsgemäßen Gebrauch überlassen. Aus Gründen der Eigentumssicherung wird für die Gebinde ein Pfandgeld nach dem jeweiligen gültigen Sätzen erhoben, das zugleich mit der Rechnung zu bezahlen ist.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Gebinde unverzüglich nach Gebrauch, spätestens jedoch 2 Monate nach der Lieferung, an die Limonade Brantl GmbH zurückzugeben. Für Gutschriften ist die von uns durchgeführte Feststellung der Art und Zahl des zurückgenommen Gebinde maßgebend.

(3) Für stark verschmutzte oder beschädigte Gebinde und solche, die in seiner Art dem gelieferten nicht übereinstimmt, erfolgt keine Gutschrift. Derartige Gebinde werden für den Kunden mit der Maßgabe bereitgestellt, innerhalb von 14 Tagen darüber zu verfügen. Erfolgt keine Verfügung innerhalb dieser Frist, geht das Verfügungsrecht ohne weitere Mahnung an die Limonade Brantl GmbH über.

(4) Jede nicht zweckmäßige Verwendung, Verfügung oder Verpfändung des Leergutes berechtigt die Firma Limonade Brantl GmbH zu Schadensersatzansprüchen.

(5) Für Leergut, das bei der Beendigung der Geschäftsbeziehung nicht zurückgegeben worden ist, wird der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

(6) Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflaschen spätestens drei Monate nach der Lieferung an die Limonade Brantl GmbH zurückzugeben, für diese wird der handelsübliche Mietzins erhoben und dem Käufer in Rechnung gestellt. Nach Ablauf von 12 Monaten wird die Flasche zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
 
 

§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 
(1) Erfüllungsort für Lieferung, Abnahme und Eigentumsübereignung, sowie Zahlung und Rückgabe des Leergutes ist Köflach.

(2) Zur Entscheidung aller im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – auch im Wechsel- und Scheckprozess – ist das sachlich zuständige Gericht in Voitsberg ausschließlich zuständig.
 
 

§ 7 EDV-Verarbeitung von Kundendaten

 
Der Käufer stimmt zu, dass die im Kaufvertrag angeführten Daten über ihn unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Kundenpflege verwendet.
 
 

§ 8 Jugendschutzgesetz

 
Die Abgabe und die Zustellung von alkoholischen Getränken kann nur an Personen über 18 Jahren erfolgen. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist Limonade Brantl GmbH berechtigt, Ware erst nach Legitimation durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu übergeben. Im Fall der berechtigten Verweigerung der Übergabe ist der Kunde zum Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verpflichtet. Mit Aufgabe der Bestellung versichert der Kunde, dass dieser bzw. der Empfänger der Ware älter als 18 Jahre ist.
 
 

§ 9 Widerrufs- und Rücktrittsrechte und –folgen für Verbraucher nach FAGG bzw. KSchG

 
(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG und hat er den auf diesen AGB basierenden Vertrag entweder als Fernabsatzvertrag oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen kann er von diesem bis zum Ablauf der in Abs 2 genannten Frist ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

(2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist,
– die Waren (bei Lieferung einer Ware oder einheitlicher Lieferung mehrerer Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben) oder
– die letzte Ware (bei getrennter Lieferung mehrerer Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben) oder
– die letzte Teilsendung oder das letzte Stück (bei Lieferung einer Ware oder mehrerer Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben, in mehreren Teilsendungen oder Stücken) in Besitz genommen haben bzw. hat.

(3) Für den Rücktritt muss der Verbraucher die Limonade Brantl GmbH mit einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Rücktritt ist jedoch an keine bestimmte Form gebunden.

(4) Wenn der Verbraucher den Vertrag rechtzeitig widerruft, wird die spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Ware dieses Vertrags bei der Limonade Brantl GmbH Limonade Brantl GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Überweisungen auf die Kontonummer, die der Verbraucher bekanntgegeben hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden für die Rückzahlung Entgelte berechnet.

(5) Der Verbraucher trägt die Kosten der Lieferung und Rücksendung der Waren.

(7) Der Verbraucher hat für einen etwaigen Wertverlust der Waren aufzukommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

(8) Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht beim Abschluss von Verträgen über:
1. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können,
2. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
3. Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
4. Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
5. Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

(9) Nach Verkostung, Kosumation oder begonnener Ver- oder Bearbeitung der Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Auch Abverkaufsware und stark aktionierte Ware ist von der Gewährleistung und Umtausch ausgeschlossen.

(10) Sämtliche Bestimmungen des Vertrages bzw dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch auf Verbrauchergeschäfte anzuwenden, sofern diese der Bestimmungen des KschG nicht ausdrücklich widersprechen.
 
 

§ 10 Sonstige Bestimmungen

 
Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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